Historie

Teil 2

Der Erste Weltkrieg und die Inflation

Mit Bedacht und Vorsicht war die erste Satzung des Vereins verfasst worden, um zunächst zu vermeiden, für größere Schäden sofort aufkommen zu müssen. Unter § 3 heißt es: “Der Verein nimmt nur diejenigen beweglichen und unbeweglichen Sachen in Versicherung, welche in den Kreisen Warendorf und Wiedenbrück außerhalb der geschlossenen Ortschaften liegen.“ Beim Verfassen dieses Satzes hatten die Gründer vermutlich noch den großen Brand vom 16. September 1884 in Erinnerung. Ein großes Feuer hatte damals binnen kürzester Zeit neun Häuser am Harsewinkeler Kirchplatz vernichtet.

In den ersten fünf Jahren wurden nur geringe Brandschäden registriert, sodass ein kleines Finanzpolster angesammelt werden konnte. Der erste Schaden, der vom Verein mit dem Betrag von 50 RM zu begleichen war, war „ein vom Blitz erschlagenes Schwein“, wie es im ersten Geschäftsbericht heißt. Die Versicherungssumme betrug im ersten Geschäftsjahr 1.303.934 RM, während sich die Beitragszahlungen zu dem noch geringen Betrag von 2.589,82 RM summierten. Erst 1913 musste der erste größere Brandschaden beglichen werden; das Vereinskapital war bis dahin schon soweit angewachsen, dass man in diesem Jahr trotzdem noch mit einem Gewinn von 2.221,02 RM abschließen konnte.

Trotz Zeichnung einer hohen Reichsanleihe überstand die noch junge Feuerversicherung die Jahre des Ersten Weltkrieges. Einen finanziellen Tiefschlag erlitt sie allerdings durch die Inflationswirren des Jahres 1923, in der die Mark bis auf ein Billionstel entwertet war. Ein Jahr später musste der Verein, da die Kasse durch die Entwertung leergefegt war, finanziell neu anfangen. Der Vorstand beschloss, einen höheren Jahresbeitrag als gewöhnlich, nämlich nun 80 % des vollen Jahresbeitrages, zu erheben.  Da sich in diesem Jahr zu allem Unglück auch noch die Brandschäden häuften, sahen sich die Vorstandsmitglieder gezwungen, in einer Umlage noch einmal 50 % des Jahresbeitrages nachträglich zu erheben; so hatten die Mitglieder in diesem Jahr 130 % zu zahlen. Dies war jedoch eine einmalige “Zwangsmaßnahme“, denn weder vorher noch nachher war derartiges Vorgehen nötig geworden. In der damaligen Situation war das für die Mitglieder eine harte Erschwernis, aber die meisten blieben trotz einiger Austritte ihrer Versicherung treu.

An dieser Stelle muss allerdings bedacht werden, dass die Harsewinkeler Versicherung noch keiner Rückversicherung angeschlossen war. Die Aufsichtsbehörde hatte dies noch nicht zur Auflage gemacht. Außerdem war man damals gar nicht erst auf den Gedanken gekommen, mehrere Genossenschaftsverbände noch einmal genossenschaftlich zusammenzuschließen, da man der Überzeugung gewesen war, ein abgesicherter Reservefonds würde den extremen Anforderungen schon genügen.

Durch die Betroffenheit in der Inflationszeit wurde auch in den anderen Versicherungsvereinen überlegt, wie man solchen Krisensituationen künftig besser entgegnen könnte. Die Harsewinkeler Feuerversicherung beteiligte sich bei einer in dieser Zeit abgeschlossenen Mitversicherung für Überschäden, die von allen Münsterländer Vereinen sowie dem Isselhorster und dem Reckenberger Versicherungsverein getragen wurde. Das bedeutete, dass bei einer Schadenanhäufung, die den 80%-igen Jahresbeitrag eines Vereins überstieg, diese Rückversicherung den einzelnen Verein finanziell unterstützte.

Der Börsenkrach und der Zweite Weltkrieg

Der Börsenkrach in New York am “Schwarzen Freitag“ (29. Oktober 1929) löste eine Finanzkrise aus, die zunächst die Vereinigten Staaten aber schon bald auch die europäische Wirtschaft erfasste. Besonders hart wirkte sich die Krise in Deutschland aus, das sich ja gerade erst von der Inflation erholt hatte; vor allem die Landwirtschaft durchlebte nun eine ihrer schwersten Zeiten.

In den Protokoll- und Pfändungsbüchern aus jenen Jahren findet sich der Niederschlag dieser krisenhaften Entwicklung. Die hohe Verschuldung in der Landwirtschaft erschwerte es den Mitgliedern des Harsewinkeler Feuerversicherungsvereins, pünktlich ihre Beiträge zu zahlen. Der Rendant musste so manchen Brief aufsetzen, in dem er um Zahlung der Gelder bat, die ja auch für den Verein lebenswichtig waren. Mitglieder, die zwanzig Jahre vorher das hohe finanzielle Risiko bei der Gründung des Vereins mitgetragen hatten, wussten nun kaum noch, wie sie ihre Beiträge zum festgesetzten Termin zahlen sollten. Erst 1935 schien sich die Wirtschaft langsam zu stabilisieren, in Deutschland nicht zuletzt durch die Ankurbelung der Rüstungsindustrie. Auch im landwirtschaftlich geprägten Westfalen ging es langsam wieder bergauf; so ist in einem Protokoll des Vereinsvorstandes vom 14. Januar 1935 zu lesen, „dass die 50-%ige Aufwertung der Gründungsfondsgelder zinslos zurückgezahlt wurde“.

Im Jahre 1935 spürte auch der Harsewinkeler Verein die starke Hand des diktatorischen Regimes. In Berlin wurde die Wirtschaftsgruppe “Privatversicherungen der Reichsgruppe Versicherungen“ eingerichtet, der alle privaten Versicherungen zentralistisch zugeordnet wurden. „Alle Anordnungen sind genauestens zu befolgen!“ hieß es in einer der ersten Arbeitsanweisungen aus der Berliner Viktoriastraße, in der die oberste Führung ihren Sitz hatte. Die Harsewinkeler Versicherung wurde jetzt auch zwangsweise Mitglied der “Deutschen Arbeitsfront“.

Eine Reichsautobahnanleihe wurde 1936 verordnet. Das betreffende Schreiben trug den Stempel “Streng geheim“ und es wurde bei Strafe davor gewarnt, die Presse von dieser Verordnung zu unterrichten. Vermutlich sollte der Schein gewahrt bleiben, die Autobahnen würden von der nationalistischen Regierung sowohl geplant als auch durch Steuermittel finanziert.

Im Jahr 1937 wurde eine Reichsanleihe verordnet, denn das Steuereinkommen des “Tausendjährigen Reiches“ reichte schon lange nicht mehr aus, das Rüstungsprogramm Adolf Hitlers zu tragen. In diesem Jahr hatte der Harsewinkeler Verein jedoch so hohe Schadenauszahlungen, dass der Vorstand Berlin um Aussetzung bitten musste. Bis 1942 wurden immer wieder Reichsanleihen vom Reingewinn verordnet, ab 1942 bis zum Kriegsende hieß es dann „75 % aller verfügbaren Mittel müssen für langfristige Anlagezwecke zur Verfügung stehen.“ Mit diesen “langfristigen Anlagezwecken“ war natürlich, wie unschwer vermutet werden kann, die Versorgung mit Rüstungsgütern gemeint.

„Schäden, die durch Feindeinwirkung entstehen, werden vom Reich übernommen“ – so hieß es damals. Nach dem Zusammenbruch der nationalistischen Diktatur gab es eine Zeit, in der niemand so recht wusste, wer für die letzten Kriegsbrände aufzukommen hatte. Den Mitgliedern musste geholfen werden und so beschloss die Generalversammlung – in Zweifelsfällen ist sie das Ausschlaggebende und oberste Organ des Vereins -, dass mehrere Kriegsschäden aus dem Frühjahr 1945 aus den Mitteln des Harsewinkeler Vereins reguliert werden sollten.