Für Privatpersonen

Verbundene Wohngebäude­versicherung

Wir versichern, was Sie sich aufgebaut haben.

Ihr Wohnhaus ist oft Ihre größte Kapitalanlage und eine Vorsorge für Sie und Ihre Familie; das verdient natürlich den bestmöglichen Schutz. Man kann noch so vorsichtig sein und trotzdem steht man manchen Dingen im Leben machtlos gegenüber. Feuer, Sturm, Starkregen mit Überschwemmungen oder ein folgenschwerer Wasserrohrbruch können teuer werden. Schützen Sie sich mit einer HVV-Wohngebäudeversicherung!

Unser Komplett-Schutz

Individuelle Erweiterungen

Weitere Versicherungseinschlüsse, wie z. B. Elementarschäden, Photovoltaikanlagen oder Gebäudeinnen- und außenverglasungen, sind problemlos möglich.

Lassen Sie sich beraten – gemeinsam ermitteln wir für Ihr Wohnhaus die richtige Versicherungssumme mit „Unterversicherungsschutz“ und das Leistungspaket, das zu ihrem Bedarf passt.

Naturgefahren-Check

Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

Unsere Fachberater

Verbundene Wohngebäudeversicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wohngbeäudeversicherung

Versichert sind grundsätzlich alle im Versicherungsschein genannten Gebäude mit ihren Gebäude- und Grundstücksbestandteilen, Gebäudezubehör und an das Gebäude anschließende Terrassen. Gebäudebestandteile sind mit dem Gebäude fest verbundene Sachen, wie z. B. individuell gefertigte Einbaumöbel.

Grundstücksbestandteile sind z. B. Gewächs- und Gartenhäuser, Wege- und Gartenbeleuchtung, Hof- und Gehwegbefestigungen, Einfriedungen). Gebäudezubehör sind z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen Antennenanlagen.

Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie zum Beispiel die Markise des Mieters.

Die gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung. Der gleitende Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert eines Gebäudes ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz jährlich durch Veränderung des Anpassungsfaktors an die Baukostenentwicklung an.
Deshalb besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwertes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Die Entschädigung ist nicht auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme ist die Grundlage für den ausreichenden Versicherungsschutz, denn nur mit einer ausreichenden Versicherungssumme sind Sie im Schadenfall auch voll abgesichert.

In der Regel wird die Versicherungssumme für Wohngebäude anhand der Wohnfläche und der Ausstattung des Hauses auf Basis der Neubaukosten des Jahres 1914 in Mark ermittelt. Mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren wird dieser Wert dann auf heutige Neubaukosten hochgerechnet.

Am besten ist, Sie kontaktieren uns direkt. Wir besichtigen das Gebäude gerne vor Ort und prüfen bzw. ermitteln mit Ihnen zusammen eine angemessene Versicherungssumme. Wenn die Versicherungssumme vom Versicherer ermittelt wird, gilt Unterversicherungsschutz.

Die gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung. Der gleitende Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert eines Gebäudes ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz jährlich durch Veränderung des Anpassungsfaktors an die Baukostenentwicklung an.
Deshalb besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwertes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Die Entschädigung ist nicht auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Konnte Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, kommen Sie gerne auf uns zu – persönlich, telefonisch oder per E-Mail sind wir für Sie da!