Historie

Wie die HVV zu dem wurde, was sie heute ist

Die Gründung des Harsewinkeler Feuerversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Christoph Hagenbrink und Ferdinand Rinklake

Entwickelten 1902 die Idee eines Feuerversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit für die Gemeinde Harsewinkel: Christoph Hagenbrink (l.) und Ferdinand Rinklake (r.)

Bei einer Versammlung der Amtsvertreter des damaligen Amtes Harsewinkel im Jahr 1902, an der die beiden Gemeindevorsteher Ferdinand Rinklake und Christoph Hagenbrink teilnahmen, tauchte erstmals der Gedanke auf, einen Feuerversicherungsverein auf Gegenseitigkeit für die Bauern der umgebenden Ortschaften zu gründen.

Die beiden Männer traten gemeinsam den Heimweg an und es kam zu einem regen Gedankenaustausch. Die Idee festigte sich in den folgenden Wochen und sie entschlossen sich, sie in die Tat umzusetzen. Beide konnten damals noch nicht ahnen, welche Schwierigkeiten zu überwinden waren.

Aus den überlieferten Akten lässt sich nicht erschließen, warum überhaupt die Idee eine Feuerversicherung zu gründen, in die Tat umgesetzt wurde. Einen Teil der eigentlichen Gründe lassen sich aus heutiger Sicht nur noch vermuten. Zunächst einmal waren die Bauern darüber unzufrieden, dass die Harsewinkeler Gemeindeverwaltung mit der Münsteraner Feuersozietät eng verfilzt war. Da außerdem genossenschaftliche Zusammenschlüsse in landwirtschaftlichen Bereichen um die Jahrhundertwende häufig waren und erste Erfolge der bäuerlichen Selbstverwaltung sichtbar wurden, schwebte auch Ferdinand Rinklake und Christoph Hagenbrink eine derartige Organisationsform vor.

Es gehörte nicht nur Zielstrebigkeit, Durchhaltevermögen und auch “Bauernschläue“ dazu, ans Werk zu gehen, sondern auch ein hohes Maß an Wissen und Können um an königlichen Regierungsstellen einen Fuß zwischen die Amtstür zu bekommen. Ohne verlässlichen Rückhalt bei den Harsewinkeler und Greffener Bauern hätten die Beiden es vermutlich nicht geschafft, ihre Idee in die Tat umzusetzen. Als ein Vorteil erwiesen sich ihre Kenntnisse im Geld- und Genossenschaftswesen. Ferdinand Rinklake arbeitete an führender Stelle in der damaligen Emsgenossenschaft, während Christoph Hagenbrink nicht nur Mitbegründer, sondern auch der Erste Vorsitzende der Greffener Spar- und Darlehnskasse war.

Als erstes suchten die beiden hilfreiche Ratschläge bei den schon bestehenden Feuerversicherungsvereinen in Greven-Saerbeck und Isselhorst. Mit Hilfe des Bauern Anton Frielmann aus Dackmar wurde sogar Kontakt mit einem ähnlichen Verein ostpreußischer Baartken bei Lichtenfeld aufgenommen. Die Vorsitzenden dieser Vereine gaben ihnen hilfreiche Unterlagen, sodass man der Harsewinkeler Vereinsgründung in kleinen Schritten entgegenarbeiten konnte.

Wenn man sich die Verkehrs- und Kommunikationsmittel der damaligen Zeit vor Augen führt, so ist es erstaunlich, welche Verbindungen ausgeschöpft wurden. Anstelle unbeschwerter Autofahrten mussten kilometerlange Fußmärsche oder Kutschfahrten von etlichen Stunden Dauer angetreten werden; anstatt kurze Telefongespräche zu führen, mussten seitenlange Briefe geschrieben werden.

„Auf Anregung mehrerer Gemeindeeingesessenen findet für die Einwohner der Gemeinde Harsewinkel-Kirchspiel sowie auch für die angrenzenden Gemeinden am Sonntag, dem 17. des Monats, gleich nach dem Hochamte im Saale des Gastwirts Havixbrock hier eine Versammlung zwecks Gründung einer Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit statt. Zu dieser Versammlung werden alle diejenigen aus den genannten Gemeinden, deren Versicherungsperiode nicht in diesem Jahr abläuft, sowie auch solche, welche noch mehrere Jahre gegen Brandschaden versichert sind und Interesse an der Gründung eines derartigen Vereins haben, hierdurch eingeladen. Harsewinkel, den 9. Januar 1903 Rinklake, Gemeindevorsteher“

Etwa 200 Bauern besuchten diese erste Gründungsversammlung. Aus heutiger Sicht mag man sich über die starke Beteiligung wundern; wenn aber damals führende Bauern zu einer Versammlung aufriefen, so war es selbstverständlich, dass alle anderen Bauern der Einladung folgten. Außerdem gab es damals so gut wie keine Lokalpresse, die über die Versammlung hätte berichten können. Jeder, der an dem Anliegen der beiden Gemeindevorsteher interessiert war, musste also persönlich erscheinen. Diese hohe Zahl war natürlich auch ein Ausdruck des Protestes gegen den “Verwaltungsklüngel“ in Harsewinkel und Münster. In der Versammlung wurde ein Arbeitsausschuss gebildet und Ferdinand Rinklake mit der weiteren Ausführung des Vorhabens beauftragt. Nun erst traten die größten Schwierigkeiten auf, da sich die Harsewinkeler und Münsteraner Verwaltungsbehörden der Gründung entgegenstellten. War eine Forderung, die vor der Gründung und vor dem Arbeitsbeginn erfüllt sein musste, erledigt, so konnten die Initiatoren sicher sein, dass darauf bald eine neue folgen würde. Dieses ständige Fordern der Amtsstellen und Erfüllen von Seiten der Gründer zog sich über fünf Jahre hin. Es gehört schon die Ruhe und Bedächtigkeit eines Bauerngemüts dazu, um solchen Schwierigkeiten nicht mürbe zu werden. Einen guten Beistand fanden die Harsewinkeler allerdings in dem Rechtsanwalt und späterem Justizrat Dr. Brinkmann aus Gütersloh. Findige Köpfe hatten entdeckt, dass die Juristen des Kreises Warendorf, die oberen Beamtenkreise des Regierungsbezirks Münster und die Angestellten der Provinzial-Feuersozietät verfilzt waren, sodass eine neu entstandene kleine Versicherung nur schwer Fuß fassen konnte. Der Gütersloher Rechtsanwalt Brinkmann war demgegenüber dem Regierungsbezirk Minden zugeordnet und hat sich nicht zuletzt deswegen mit Wohlwollen und Energie für die neu entstandene Harsewinkeler Versicherung eingesetzt. Liest man das Aktenbündel, das sich auf die Zeit vor der eigentlichen Gründung bezieht, so kann man nur feststellen, dass es heute unmöglich wäre, so eine Idee in die Tat umzusetzen. Schon an der Forderung des Sicherheitsfonds würde alles kläglich scheitern. Damals verlangte nämlich die Verwaltungsbehörde, dass zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gründungsfond von über 100.000 Reichsmark aufgebracht werden musste. Dieser Fond wurde von 201 Mitgliedern zusammengelegt, sodass am 3. Februar 1908 ein Fondsbetrag von 129.000 RM nachgewiesen werden konnte. 25 % des Gesamtbetrages (32.250 RM) waren in bar eingezahlt, 75 % (96.750 RM) in Sichtwechsel hinterlegt worden. Sicher hat so mancher Bauer nächtelang überlegt, ob er einen derartigen Wechsel unterschreiben sollte. Seine Unterschrift bedeutete nämlich, dass er die Summe, die auf dem Wechsel eingetragen war, bei Sicht, d. h. wenn der Wechsel vorgelegt wurde, innerhalb von acht Tagen bar zahlen musste. Um sich die ungefähre Größe der Summe vorstellen zu können, muss man sich den damaligen Kaufwert verdeutlichen: 1.000 RM im Jahr 1908 entsprechen einem heutigen (2011) Kaufwert von etwa 7.000 Euro. Gemessen an einem durchschnittlichen Einkommen ist die relative Bedeutung einer Mark im Jahr 1908 allerdings höher einzustufen als für 7 Euro im Jahr 2011. Schon daran kann ermessen werden, wie wertvoll den damaligen Bauern die Gründung eines eigenen Versicherungsvereins gewesen sein muss. Ein Amtsgerichtsrat, der dem Vorhaben nicht ganz so wohlwollend gegenüberstand, kommentierte diesen Plan, den Gründungsfonds zusammenzutragen, mit dem lapidaren Satz: „Werfen Sie das Geld besser in die Ems, dann hören Sie es wenigstens plumpsen!“
Illustration Feuerlöschwagen

Illustration eines Feuerlöschwagen um 1900

Noch bevor die Satzung bestätigt war, zahlte der Feuerversicherungsverein der Freiwilligen Feuerwehr in Harsewinkel einen Geldbetrag, um ihre Arbeit zu unterstützen. Die Feuerwehr besaß zwar schon eine Spritze, etliche Ledereimer und einen Wasserwagen. Die Ausrüstung musste aber immer wieder ergänzt werden und daran beteiligte sich – neben der großen Versicherung – auch der Harsewinkeler Feuerversicherungsverein. Noch heute zahlen die Feuerversicherungsvereine und -gesellschaften Beiträge, die vom Land Nordrhein-Westfalen als Feuerschutzsteuer erhoben werden, an den Fiskus. Aus diesen Einnahmen werden Städten und Gemeinden Beihilfen gewährt, um die Feuerwehren zu unterhalten. Die erste Satzung des Vereins konnte am 5. Januar 1908 bei der Aufsichtsbehörde Münster eingereicht werden und es dauerte über zehn Monate, bis der Regierungspräsident am 16. November das 22 Seiten umfassende Statut genehmigte. Nachdem am 10. Dezember 1908 die erste ordentliche Generalversammlung des Vereins stattfand, nahm der Vorstand am 1. Januar 1909 die lange angestrebte Tätigkeit auf.