Haftpflicht-Versicherungen

Privathaft­pflicht-Versiche­rung

Wenn eine Entschuldigung nicht mehr reicht

Das Gesetz kennt kein Pardon §823 Abs. 1 BGB: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, der haftet, mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen, in voller Höhe und unbegrenzt. Eine kleine Unaufmerksamkeit kann leicht hohe finanzielle Belastungen verursachen. Ein als Fußgänger oder Fahrradfahrer verschuldeter Verkehrsunfall kann hohe Schadenersatzforderungen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden nach sich ziehen.

Mit der passenden Haftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen geschützt –  und das auf Wunsch mit bis zu 50 Mio. Euro. Wir finden gemeinsam das zu Ihnen passende Produkt.

Haftpflicht-Schutz von A bis Z

Tarifrechner

Privat-Haftpflicht

Sie können sich hier direkt den Beitrag für Ihre individuelle Privathaftpflichtversicherung berechnen lassen. Der Tarifrechner wird von unserem Partner NV-Versicherungen zur Verfügung gestellt und öffnet sich in einem separaten Fenster.

Ein Angebot unseres Versicherungspartners

Die Harsewinkeler Versicherung VaG betreibt die Privathaftpflicht-Versicherung nicht selbst.
Risikoträger ist unser Kooperationspartner:

NV Versicherungen
Ostfriesenstraße 1
26425 Neuharlingersiel

Unsere Fachberater

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