Für Privatpersonen
Verbundene Hausratversicherung
Wir versichern, was Ihnen lieb und teuer ist
Was müssten Sie bei einem Totalschaden Ihrer Wohnung finanziell aufbringen, um sich wieder komplett so neu zu möblieren, neu einzukleiden und neu auszustatten, wie Sie derzeit leben?
Rechnet man den Wert des eigenen Hausrats zusammen, stellt man schnell fest, dass da ein kleines Vermögen zusammenkommt. Durch einen Einbruchdiebstahl, Brand oder Wasserschaden kann dieses Vermögen in wenigen Sekunden zerstört werden. Seien Sie geschützt mit unserer HVV-Hausratversicherung!
Unser Komplett-Schutz
- Feuer
- Blitzschlag
- Blitzüberspannung
- Explosionen
- Sturm
- Leitungswasserschäden
- Einbruch und Diebstahl
- Vandalismus
- Fahrraddiebstahl
- Hotelkosten
- Und vieles mehr ...
Individuelle Erweiterungen
Weitere Versicherungseinschlüsse, wie z. B. Elementarschäden, Haushalts-Glasversicherung oder Gebäude- und Mobiliarverglasung, sind problemlos möglich.
Sprechen Sie mit uns, gemeinsam ermitteln wir zu Ihrem Hausrat die richtige Versicherungssumme mit „Unterversicherungsschutz“ und das Leistungspaket, der zu Ihrem Bedarf passt.
Was ist mein Hausrat Wert?
Als Hilfe zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme bietet Ihnen die HVV einen interaktiven Hausrat-Wertermittlungsbogen an. Sie können die PDF-Datei direkt am Computer ausfüllen und die Summen automatisch berechnen lassen oder Sie drucken die Datei aus und ergänzen die Werte händisch.
Tarifrechner
Verbundene Hausratversicherung
Sie können sich hier direkt den Beitrag für Ihre individuelle Hausratversicherung berechnen lassen. Der Tarifrechner öffnet sich in einem Popup-Fenster.
Naturgefahren-Check
Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.
Unsere Fachberater
Verbundene Hausratversicherung
Stephanie Karnath
Besondere Vertreterin - § 30 BGB & Beratung Privatgeschäft
Marika Thorandt-Lippmann
Vorstand, Beratung Privat & Gewerbe, Schadenbearbeitung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hausratversicherung
Einfach gesagt zählt alles das zum Hausrat, was aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung herausfiele, wenn man es auf den Kopf stellen würde. Hierzu gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Küchenmaschinen, Bekleidung oder Elektronik sowie Sachen zum Verbrauch, also Nahrung und sonstige Vorräte. Auch Wertsachen wie Geld, Schmuck, andere Sachen aus Gold und Silber gehören zum Hausrat. Bei der Entschädigung gelten hierfür besondere Regelungen, die je nach gewählter Deckung voneinander abweichen.
Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt sein, dass sie mindestens dem aktuellen Neuwert Ihres kompletten Hausrats entspricht.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme in der Hausratversicherung geringer ist als der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats. Wird diese Abweichung bei einem Schaden festgestellt, muss die Entschädigung im selben Verhältnis gekürzt werden, da ja auch nur ein Teil des Hausrats versichert wurde.
Mit dem „Unterversicherungsverzicht“ sind Sie auf der sicheren Seite:
Wenn eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart ist, wird eine eventuell bestehende Unterversicherung nicht berücksichtigt. Entschädigungsgrenze bleibt aber die vereinbarte Versicherungssumme.
„Versicherung zum Neuwert“ bedeutet, dass sie die Summe ersetzt bekommen, die sie benötigen, um die zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände im Neuzustand wiederzubeschaffen. Hierbei gelten die Preise zum Zeitpunkt des Schadenfalles.
Das heißt: Auch Gegenstände, die schon älter und vielleicht sogar abgenutzt sind, werden zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Damit bei einem Schaden auch alles ersetzt wird, sollten Sie Quittungen für Neuanschaffungen aufheben. Von Vorteil ist es, Fotos von besonders wertvollen Gegenständen zu machen. Wenn möglich, sollten Sie diese „Beweisunterlagen“, also die Fotos und die Quittungen, nicht in der eigenen Wohnung aufbewahren. Sonst bestünde ja die Gefahr, dass diese im Schadenfall, zum Beispiel bei einem Brand, auch vernichtet würden.
Die Wohnfläche setzt sich aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts zusammen. Mitgezählt werden hierbei auch Wintergärten und Hobbyräume. Nicht mitgerechnet werden Treppen, Terrassen, Balkone und Speicherräume. Kellerräume werden nur mitgerechnet, wenn sie zu Wohnzwecken ausgebaut bzw. genutzt werden. Wenn beruflich genutzte Arbeitsräume mitversichert werden sollen, zählen diese ebenfalls zur Wohnfläche.
Ja, hier empfehlen wir eine Ergänzung des Versicherungsschutzes gegen weitere Elementarschäden. In der Hausratversicherung sind die sg. weiteren Elementarschäden nicht automatisch eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden.
Im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden.
Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer, wird eine Entschädigungsleistung für alle Sachen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder beschädigt wurden, gezahlt.
Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, welches in das Haus einsickert, ohne vorher an die Erdoberfläche gedrungen zu sein.
Konnte Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, kommen Sie gerne auf uns zu – persönlich, telefonisch oder per E-Mail sind wir für Sie da!
Downloads
Hausratversicherung
Tarife 2016
- Leistungsvergleich Tarife Hausratversicherung (2016)
- Bedingungen Hausratversicherung BASIS (2016)
- Bedingungen Hausratversicherung KOMFORT (2016)
- Bedingungen Hausratversicherung PREMIUM (2016)
- Weitere Elementarschäden Bedingungen (BWE 2016)
- Allgemeine Bedingungen Hausratversicherung (VGB 2016 Abschnitt A)
- Allgemeiner Teil der Sach-Versicherungsbedingungen (2016 Abschnitt B)
- Produktinformation Hausratversicherung (VGB 2016)
Tarife 2008
- Allgemeine Bedingungen Hausratversicherung (VGB 2008 Abschnitt A)
- Weitere Elementarschäden Bedingungen (BWE 2008)
- Glasversicherung Bedingungen (AGlB 2008)
- Allgemeiner Teil der Sach-Versicherungsbedingungen (2008 Abschnitt B)
- Produktinformation Hausratversicherung (VGB 2008)
- Produktinformation Glasversicherung (AGlB 2008)